Kontakt
ETOS Elektrotechnik GmbH & Co. KG
In der Welle 8
49565 Bramsche
Homepage:www.etos-elektro.de
Telefon: 0 5461 9999 80
Fax:05439 8088602

Intelligent Wohnen?

Rüsten Sie Ihr Zuhause mit smarter Technik auf.

Rüsten Sie Ihr Zuhause mit smarter Technik auf.

Alles eine Sache der Beleuchtung.

Lassen Sie Ihre vier Wände in bestem Licht erstrahlen.

Lassen Sie Ihre vier Wände in bestem Licht erstrahlen.

Ein Zuhause, das auf Sie aufpasst?

Fühlen Sie sich dank neuester Technologie sicher.

Fühlen Sie sich dank neuster Technologie sicher.
Fotovoltaik / Photovoltaik

Der Ausbau erneuerbarer Energien im EEG 2023

Seit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 hat sich der An­teil von erneuer­baren Energien am Brutto­strom­ver­brauch in Deutsch­land von 6,3 Pro­zent auf 41,1 Pro­zent im Jahr 2021 er­höht. Ziel ist ein Aus­bau der erneuer­baren Ener­gien am Brutto­strom­ver­brauch von min­des­tens 80 Prozent im Jahr 2030, das hat die Bundes­regierung in der Neu­fassung des EEG 2023 fest­gehalten. Eben­so wurde gesetz­lich ver­ankert, dass die Nut­zung erneuer­barer Ener­gien im "über­ragen­den öffent­lichen Inter­esse" liegt und der "öffent­lichen Sicher­heit" dient.

Um die ambitionierten Ziele zu er­reichen, schafft das EEG mit steuer­lichen Ent­lastungen, Ent­büro­kra­tisierung und höheren Ver­gütungs­sätzen An­reize für die eigene Solar­anlage.

Das hat sich seit 01.01.2023 geändert

  • Einkommens- und Gewerbesteuer­befreiung: seit dem Jahr 2023 werden Anla­gen mit einer Leis­tung bis 30 kWp von der Ein­kommens- und Gewerbe­steuer befreit. Bis­lang galt die Befreiung nur für An­lagen bis 10 kWp.
  • Keine Anwesenheitspflicht für Netz­betreiber: Für neue Anlagen bis 30 kWp ist es nicht mehr nö­tig, dass bei der Inbetrieb­nahme der Netz­betreiber an­wesend ist.
  • keine Wirkleistungsbegrenzung: die Regel, dass nur maxi­mal 70 % der Nenn­leistung einer PV-Anlage in das öffent­liche Strom­netz ein­gespeist wer­den darf, ent­fällt für neue Anlagen mit einer Leis­tung bis 25 kWp, die seit 01.01.2023 in Betrieb gegangen sind. Bestands­anlagen bis 7 kWp müssen diese Rege­lung dann auch nicht mehr ein­halten. Die Wirk­leis­tungs­begren­zung gilt über den Jahres­wechsel hinaus aus­schließ­lich für Bestands­anlagen zwischen 7 und 25 kWp.
  • Standortunabhängige Förderung: erst­mals werden auch PV-Anlagen geför­dert, die nicht auf einem Haus­dach installiert sind, sondern beispiels­weise auf dem Garagen­dach, am Balkon oder im Garten.
  • Flexibles Erzeugermodell: Zukünftig können sich Betreiber jähr­lich ent­scheiden, ob sie ihre PV-Anlage aus­schließ­lich für den Eigen­bedarf nutzen oder einen Teil des selbst erzeugten Stroms ins öffent­liche Netz ein­speisen.

Steuerfreiheit

Die wichtigste Änderung dürfte für Privat­haushalte die kom­plette und grund­sätz­liche Steuer­freiheit kleiner Anlagen sein. Dies gilt für private Anlagen bis zu 30 kWp und für Anlagen auf gemischt genutzt Gebäu­den bis 15 kWp. Die Steuer­befreiung gilt unab­hängig von der Verwen­dung des erzeugten Stroms, also auch dann, wenn der selbst produ­zierte Strom voll­ständig in das öffent­liche Netz ein­gespeist wird.

Dies bedeutet jedoch auch, dass alle Aus­gaben, die in Zusammen­hang mit der PV-Anlage stehen, nicht als Betriebs­ausgaben oder Werbungs­kosten abgezogen werden dürfen! Damit sind auch alle Auf­wendungen (ein­schließ­lich der AfA) für eine Photo­voltaik­anlage ein­kommen­steuerlich unbeacht­lich.

Für alle Photovoltaik­anlagen, die bereits vor dem 1.1.2023 in Betrieb genommen worden sind, gelten die bisherigen Besteuerungs­grundsätze noch für alle Jahre bis ein­schließ­lich 2022 weiter.

Steuerbefreiung gilt auch für die Lieferung, die Ein­fuhr und die Installation einer PV-Anlage ein­schließlich eines Strom­speichers, so dass seit 01.01.2023 sowohl die Lieferung des Materials als auch die Mon­tage einer PV-Anlage nicht mehr mit der Umsatz­steuer belastet werden.

Überragendes öffentliches Interesse

Mit einem massiven Ausbau der erneuer­baren Energien will Deutsch­land unab­hängig von auslän­dischen Energie­importen werden. Dazu wur­den die Ver­gütungs­sätze für die Ein­speisung für alle Photo­voltaik-An­lagen ange­hoben, die nach dem 30. Juli 2022 in Betrieb genom­men werden. Anlagen mit Voll­ein­speisung er­halten noch höhere Ver­gütungs­sätze als solche mit Eigen­ver­sor­gung.

Photovoltaik lohnt sich!

Die Anschaffung und Nutzung einer Photo­voltaik-Anlage kann mit öffent­lichen Mitteln geför­dert werden. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Photovoltaik-Infoseite der KfW.“


Flachdach-Montage

Auf einem Flachdach kommt ein spezielles Flach­dach-Montage­system zum Einsatz, bei dem die Photo­voltaik-Module zur optimalen Aus­richung auf­geständert werden. Solche Systeme lassen sich kom­plett nach Süden aus­richten oder auch als Ost-West-System instal­lieren.

Förderung für Photo­voltaik im Garten

Künftig können unter bestimmten Voraus­setzun­gen auch Photo­voltaik-Anlagen geför­dert werden, die nicht auf einem Haus­dach instal­liert sind. Verfol­gen Sie dies­bezüg­lich die aktuellen Ent­wick­lungen.

Die Installation einer Photo­voltaik-Anlage er­for­dert spezi­fisches Fach­wissen - wir beraten Sie gerne!

HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems Elektro GmbH & Co. KG