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För­de­run­gen für Elek­tro­mo­bi­li­tät

Eigentlich wäre die Steuer­befreiung für neue Elektro­autos Anfang 2026 aus­gelaufen. Nun wird sie um fünf Jahre ver­längert. Die Bundes­regierung will so den Auto­mobil­stand­ort Deutsch­land stärken. Wer die An­schaffung eines Elektro­autos plant, kann von ver­schiedenen För­derungen profi­tieren und diese auch kombinieren.

Mehrere Parkplätze in einer Tiefgarage mit Ladestationen und grüner Markierung für Elektroautos.
Quelle: Mennekes

Betriebliches Mobilitäts­management - Breitenförderung für Organisationen und Unternehmen

Unter dem Förderprogramm „Betriebliches Mobilitäts­manage­ment (BMM)“ der Initiative „mobil gewinnt“ werden stan­dardisierte Mobi­litäts­maß­nahmen in kleinen und mittel­stän­dischen Betrieben unter­stützt. Das Förder­programm „Betrieb­liches Mo­bilitäts­management“ ist Teil einer Initia­tive des Bundes­ministe­riums für Digitales und Ver­kehr (BMDV) und dessen Bundes­amt für Logistik und Mobilität (BALM).

Ziel des Förderprogrammes ist es, mehr Lade­infra­struk­tur dort ent­stehen zu lassen, wo Fahr­zeuge tat­sächlich stehen – am Arbeits­platz. Damit soll der Um­stieg auf E-Mobi­lität im betrieb­lichen All­tag erleich­tert werden.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unter­nehmen und Orga­nisationen, die Höhe des Zu­schusses richtet sich nach der Größe des jeweili­gen Antrag­stellers. Der maximale Zu­schuss beträgt 60.000 Euro pro Vor­haben.

Details zur Förderung:

  • Errichtung von Lade­punkten für Elektro­fahrzeuge (AC- und DC-Lader) auf Betriebs­park­plätzen oder in Mit­arbeiter­garagen.
  • Installation von Lade­infra­struktur für E-Pedelecs oder E-Roller, z. B. mit wetter­geschützten Stell­plätzen und Zugangs­kontrolle.
  • Beschaffung von Elektro­fahr­zeugen, etwa E-Dienst­wagen, Pool­fahrzeuge oder Liefer­fahrzeuge.
  • Anbindung an Energie­management­systeme oder Last­manage­ment-Soft­ware zur intelli­genten Steue­rung des Lade­betriebs.
  • Fahrradabstellanlagen, (Lasten-)Pedelecs, digi­tale Mobilitäts­platt­formen oder Fahr­gemein­schafts-Apps.


KfW-Kredit – Klimaschutz­offensive für Unternehmen

Mit dem Kredit 293 werden klima­freundliche Akti­vitäten, wie Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und Abbau von Treibhausgas­emissionen, geför­dert:

  • Herstellung klima­freundlicher Techno­logien
  • Klimafreundliche Produktions­ver­fahren in energie­intensiven Indus­trien
  • Energieversorgung
  • Integrierte Mobilitäts­vorhaben


Ersparnis bei der KFZ-Steuer

Eigentlich wäre die Steuer­befreiung für neue Elektro­autos Anfang 2026 aus­gelaufen. Nun gilt: Wer sein Elektro­auto bis zum 31.12.2030 neu zulässt, muss keine Kfz-Steuer zahlen. Die Steuer­befrei­ung gilt nur nur für reine E-Autos und ist bis Ende 2035 befristet. Für Plug-in-Hybride gilt diese Steuer­befreiung nicht.

Förderung von E-Dienstwagen

Arbeitnehmer u­nd Arbeitnehmerinnen, die ihren Dienst­wagen auch privat nutzen, ver­steuern diesen Vorteil bis­lang pau­schal mit einen Prozent von dessen Brutto-Listen­preis als Steuer auf den daraus resul­tierenden geld­werten Vor­teil. Für reine Elektro­autos gilt ein noch­mals ver­günstigter Steuer­satz von 0,25 %. Der ver­günstigte Steuer­satz gilt für alle E-Autos, die nach dem Brutto­listen­preis höchstens 70.000 € kosten.

Regionale Förderungen

Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern Elektro­mobilität mit eigenen Pro­dukten. Ein Bei­spiel hierfür ist das Förder­programm „Wirtschafts­nahe Elektro­mobilität (WELMO)" des Landes Berlin. In Baden-Württem­berg gibt es Unter­stüt­zung für den Erwerb von E-Taxis und E-LKW. In München sind Fahr­zeuge, Lade­infrastruktur und Beratungs­leistungen förder­fähig. Im Pro­gramm "progres.nrw" werden in NRW Umsetzungs­konzepte für Elektro­mobilität, Lade­infra­struktur, Netz­anschlüsse, Elektro­fahrzeuge oder Lasten­fahrräder geför­dert.

Ein Schwerpunkt des Pro­gramms „progres.nrw – Emissions­arme Mobi­lität“ ist in diesem Jahr der Auf­bau von Lade­infra­struktur an Mehr­familien­häusern. Ab sofort können wieder Förder­anträge für Lade­punkte gestellt werden. Das Land Nordrhein-West­falen stellt dafür mehr als 23 Millionen Euro zur Ver­fügung, damit die Antriebs­wende Fahrt auf­nimmt.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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