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Klima­freund­licher Neu­bau

KfW-Förderung Nr. 297, 298 für nach­haltiges Bauen und Nr. 296 für Neu­bauten im Niedrig­preis­segment

Frau in orangefarbenem Pullover lächelt vor modernem, klimafreundlichem Neubau mit Kind und Hund im Garten.

Entdecken Sie die Förder­mittel für klima­freund­liches Bauen, die den Neubau oder Erstkauf nach­haltiger und energie­effizienter Wohn­häuser finanziell unter­stützen. Die KfW-Programme Nr. 297 und 298 wenden sich an Bau­familien, die auf eine nach­haltige Zukunft setzen. Ergänzend dazu werden mit dem Programm Nr. 296 speziell Familien beim Bauen im Niedrig­preis­segment gefördert.

Was bedeutet klima­freund­lich?

Um klimafreundlich zu gelten, muss das Wohnhaus den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 erfüllen. Hierzu werden die Treib­hausgas-Emissionen über das gesamte Gebäude­leben hinweg betrachtet, die unter Anwendung einer Lebens­zyklus­analyse (LCA) nach­gewiesen werden müssen.

Mit fossilen Energien oder Holz darf nicht geheizt werden. Für private Selbstnutzer sind bis zu 100.000 Euro Förderung pro Wohneinheit möglich – das entspricht bei einem Haus mit Einliegerwohnung einem Kredit in Höhe von 200.000 Euro.

Fördervariante mit Nach­haltigkeits­zertifikat (QNG)

Diese Variante setzt den energe­tischen Standard eines Effizienz­hauses 40 plus aner­kanntem Nach­haltigkeits­zertifikat voraus. Das „Qualitäts­siegel Nach­haltiges Gebäude“ (Plus oder Premium) bestätigt die nach­haltige Bauweise. Gefördert werden bis zu 150.000 Euro pro Wohn­einheit. Für das Erlangen eines QNG-Siegels ist ein Bewertungs­system für Nach­haltigkeit erforderlich, das alle Aspekte des Gebäude-Lebens­zyklus berück­sichtigt:

  • Ressourcen­verbrauch beim Bau
  • Umwelt­aus­wirkungen über den gesamten Lebens­zyklus
  • Unterhaltskosten
  • Gesundheit und Wohn­qualität
  • Energie­effizienz

Dieses Siegel ist Voraussetzung für die Förderfähigkeit. Bei Krediten über 120.000 Euro profitieren Sie zudem von einem maximalen Tilgungszuschuss von 5 % (bis zu 6.000 Euro). Zusätzlich sind die Kosten für einen Energie- oder Nachhaltigkeitsberater steuerlich absetzbar – bis zu 50 % der Gebühren (max. 5.000 Euro).

Das sind die KfW-Förder­kredite für Neubau:

KfW - Klimafreundlicher Neubau (296) im Niedrig­preis­segment (mit Förder­stufe seit 12/2025)

KfW - Klimafreundlicher Neubau (297, 298)

KfW - Klimafreundliches Wohneigentum für Familien (300)

Wesentliche Förder­kriterien:

Das Gebäude wird anhand seiner CO2-Emissionen und seines Energie­bedarfs bewertet. Nur Gebäude, die die strengen Anforde­rungen erfüllen und die Umwelt­bilanz über­zeugen, erhalten das begehrte Zertifikat. Die Ent­scheidung basiert auf der nach­haltigen Ökobilanz des Gebäudes.

Antrag nur mit Energie­berater bzw. Nach­haltig­keits­berater

Für die Antrags­tellung und Projekt­begleitung ist die Einbin­dung eines Energie- oder Nach­haltig­keits­beraters verpflichtend. Für die Bean­tragung der Förder­stufe „Klima­freund­liches Wohn­gebäude mit QNG“ sind eine QNG-Zertifi­zierungs­stelle sowie ein QNG-Nachhaltig­keits­berater notwendig.

Der Experte für Energie­effizienz unterstützt Sie bei Ihrer nach­haltigen Bau­planung und energe­tischen Sanierung – für ein zukunfts­fähiges, umwelt­freund­liches Zuhause.

KfW - Beratung für energetische Sanierung

Aktueller Hinweis!

Seit Mitte Dezember 2025 können Sie die neue, befristete Förderstufe „Effizienzhaus 55“ für Wohn- und Nicht­wohn­gebäude beantragen. Ziel der neuen Förder­stufe ist es, den Neubau und Erstkauf klima­freund­licher Wohn- und Nicht­wohn­gebäude in Deut­schland zu fördern, bereits geplante, aber noch nicht begonnene Bau­vorhaben voran­zubringen und den Einsatz erneuer­baren Energien zu erhöhen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems Elektro GmbH & Co. KG