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Intelligent Wohnen?

Rüsten Sie Ihr Zuhause mit smarter Technik auf.

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Alles eine Sache der Beleuchtung.

Lassen Sie Ihre vier Wände in bestem Licht erstrahlen.

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Ein Zuhause, das auf Sie aufpasst?

Fühlen Sie sich dank neuester Technologie sicher.

Fühlen Sie sich dank neuster Technologie sicher.

Förder­ratgeber und Förder­programme

Schnell die geeignete Förderung finden mit den Produkt­findern der KfW-Bank | Förder­programm-Übersicht der BAFA

Produktfinder der KfW

Die KfW-Banken­gruppe (Kreditanstalt für Wieder­auf­bau) bietet zahl­reiche Förder­mittel (in der Regel zins­günstige Darlehen und Zu­schüsse) für die unter­schied­lichsten Neubau- und Sa­nierungs­vorhaben. Förder­mittel werden bei­spiels­weise für energie­effizientes Bauen oder Sanie­ren, alters­gerechte Umbau­maß­nahmen oder für die Um­stellung auf er­neuer­bare Ener­gien gewährt.

Diese Produkt­finder führen Sie mit gezielten Fra­gen zu den besten, für Sie geeig­neten Förder­programmen. Die Produkt­finder sind für Privat­personen ge­dacht und in die Be­reiche " für Bestands­bauten" und " für Neu­bauten" ein­geteilt. Bitte klicken Sie auf den für Sie zu­treffenden Link:

KfW-Förder­produkte in der Über­sicht

Wenn Sie Ihr Zuhause energie­­effizient sanieren, barriere­frei umbauen oder end­lich Einbruch­schutz inte­grieren, finden Sie passende Förder­­mittel auf dieser Über­sichts­seite.

KfW-Förderprodukte

Die KfW fördert:

  • Äußere Erschließung und Fassade
  • Innere Erschließung im Treppenhaus
  • Maßnahmen innerhalb der Wohnung
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie staat­liche Unter­stüt­zung bei der energie­effi­zien­ten Sanie­rung von Gebäu­den. Auf der Web­site des BAFA erhalten Sie einen Über­blick über das Förder­pro­gramm.

Sie haben Fragen zum BEG? Das Bundes­minis­terium für Wirt­schaft und Energie (BMWE) hat eine FAQ zu den am häu­figsten gestellten Fragen ver­öffent­licht.

(Stand 11.07.2025)


Für mehr klimafreundliche Heizungen

Seit dem 01. Januar 2024 müssen Heizun­gen in Neu­bauten inner­halb von Neu­bau­gebie­ten mit 65 % Erneuer­barer Energie ein­gebaut werden. Für alle anderen Gebäu­de wurden groß­zügige Übergangs­fristen und ver­schiedene techno­logische Möglich­keiten ein­geräumt.

(Stand 11.07.2025/ Quelle: Bundesregierung)

Alle Angaben ohne Gewähr.

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